AGB - Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Einkäufe, die die HealthyMass GmbH, Kümmelstr. 4, 74182 Obersulm (im Folgenden „Käufer“) bei ihren Lieferanten und Geschäftspartnern (im Folgenden „Lieferant“) tätigt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Käufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen Käufer und Lieferant kommt erst durch eine schriftliche Bestellung des Käufers und eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande. Mündliche Vereinbarungen oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Käufer.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Lieferung und Verpackung. Der Lieferant stellt dem Käufer die bestellten Waren oder Dienstleistungen nach vollständiger Erfüllung der Lieferung oder Leistung in Rechnung. Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang und Abnahme der Leistung, sofern nicht anders vereinbart.

4. Lieferung und Verzug

Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann. Im Falle eines Lieferverzugs stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu.

5. Gewährleistung und Mängelhaftung

Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entsprechen. Die Annahme der Lieferung erfolgt unter Vorbehalt der Prüfung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit. Mängel, die bei der Untersuchung festgestellt werden, kann der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist rügen. Bei Mängeln stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche uneingeschränkt zu. Der Lieferant hat Mängel auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen oder nach Wahl des Käufers eine mangelfreie Ware zu liefern.

6. Haftung

Der Lieferant haftet uneingeschränkt für Schäden, die dem Käufer aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Lieferant haftet auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Jegliche Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird für den Lieferanten vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

8. Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung

Der Lieferant verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung im Zusammenhang mit sämtlichen Ansprüchen des Käufers. Insbesondere gilt dies für den Fall, dass der Käufer Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten irrtümlich erhält und diese in gutem Glauben verwendet. Eine Rückforderung oder ein Bereicherungsanspruch des Lieferanten wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

9. Geheimhaltung

Der Lieferant verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Käufers. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Käufers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.