AGB - Allgemeine Auftragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HealthyMass GmbH, Kümmelstr. 4, 74182 Obersulm (im Folgenden "Auftraggeber") und dem Hersteller der für den Endverkauf vorgesehenen Produkte (im Folgenden "Auftragnehmer"). Sie gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung erbringt.
2. Leistungserbringung und Qualitätsanforderungen
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Rezepte und Spezifikationen genauestens einzuhalten und die Produkte in der vereinbarten Qualität und Menge herzustellen und für den Speditionsversand vorzubereiten.
2.2 Sofern diese nicht vom Auftraggeber bereitsgestellt werden, sichert der Auftragnehmer zu, dass alle verwendeten Materialien und Rohstoffe den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen und frei von Mängeln sind. Für die Kennzeichnung von Allergenen ist in diesem Fall das vom Hersteller bereitgestellte Produktdatenblatt ausschlaggebend. Er garantiert, dass die Produktion nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung aller relevanten Hygiene- und Sicherheitsvorschriften erfolgt.
2.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Produktionsprozesse des Auftragnehmers jederzeit und unangekündigt zu überprüfen oder durch beauftragte Dritte überprüfen zu lassen, um die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsanforderungen sicherzustellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber hierfür jederzeit Zugang zu allen relevanten Produktionsstätten, Dokumenten und Informationen zu gewähren.
2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber regelmäßig und unverzüglich alle erforderlichen Produktionsnachweise und Berichte zu übermitteln.
2.5 Durch den Hersteller zugesicherte Liefertermine sind verbindlich.
3. Vertraulichkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle als Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers geltenden Informationen im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) vor unbefugtem Zugriff, Nutzung, Offenlegung oder Verwertung zu schützen. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere alle Informationen, die wirtschaftlichen Wert besitzen, nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind und vom Auftraggeber durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden.
3.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers weder direkt noch indirekt, weder während der Laufzeit dieses Vertrages noch für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dessen Beendigung, zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Auftrags erforderlich und der Dritte ist vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet.
3.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und Materialien unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben oder nach Wahl des Auftraggebers vollständig zu vernichten.
4. Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch
4.1 Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in dieser Vereinbarung geregelten Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten, so verpflichtet er sich, an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftraggeber nach seinem alleinigen Ermessen festgelegt, wobei die gerichtliche Überprüfbarkeit auf offenkundig unbillige Festsetzungen beschränkt ist. Die Vertragsstrafe kann je nach Schwere des Verstoßes bis zu 100.000 EUR betragen.
4.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Eine geleistete Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
5. Eigentumsvorbehalt und Vorbehalt der Weiterverwendung
5.1 Das Eigentum an den vom Auftragnehmer hergestellten Produkten geht erst mit vollständiger Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere nach vollständiger Bezahlung, auf den Auftraggeber über.
5.2 Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber berechtigt, die Produkte weiter zu verarbeiten oder weiterzuverkaufen. In diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Produkte oder auf die Forderung, die der Auftraggeber durch den Weiterverkauf erlangt.
5.3 Der Auftraggeber ist bei Zahlungsverzug des Auftragnehmers berechtigt, die Produkte ohne weitere Ankündigung zurückzunehmen und weiterzuverwerten, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die aus einer Verletzung der in diesen AGB festgelegten Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten resultieren.
6.2 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche für direkte und indirekte Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn, bleiben unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten gemäß den vereinbarten Spezifikationen. Sollten die hergestellten Produkte Mängel aufweisen, die auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch eine Verletzung der Vertragspflichten durch den Auftragnehmer entstehen.
7. Abtretung und Aufrechnung
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht berechtigt, Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
7.2 Der Auftragnehmer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die vom Auftraggeber schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Regelung zur Umgehung des Einwands der ungerechtfertigten Bereicherung
Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einwand der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) in Bezug auf Leistungen, die er im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht hat, es sei denn, die Forderung des Auftragnehmers wird vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
9. Vertragsdauer und Beendigung
9.1 Diese AGB gelten für jede Auftragserteilung.
9.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bestehen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Elektronische Mitteilungen ersetzen nicht die Schriftform.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Auftraggebers, sofern der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.